Finanzen in der Ehe – Tipps für gemeinsamen Umgang mit Geld

Finanzen in der Ehe – Tipps für gemeinsamen Umgang mit Geld

Bereits Monate vor der Hochzeit müssen viele Entscheidungen getroffen werden, etwa wie die Trauung gestaltet werden soll oder was den Ablauf der Hochzeitsfeier betrifft. Doch mit dem schönsten Tag im Leben von Braut und Bräutigam kommen auch einige Veränderungen auf diese zu. Vor allem die Frage, wie die Finanzen in der Ehe geregelt werden, sollte nicht bis zum Hochzeitstag warten. Immerhin sollte ein gemeinsamer Weg zum Umgang mit dem Geld in der Ehe gefunden werden. Wir zeigen, worauf dabei geachtet werden sollte.

Die Frage der Kontoführung

Eine Hochzeitsfeier erfordert in der Regel größere Ausgaben und ist eine erste Bewährungsprobe für verliebte Pärchen. So stellt sich etwa die Frage, ob ein Kredit für die Finanzierung der Hochzeit aufgenommen werden soll. Nicht weniger wichtig ist die Frage der künftigen Kontoführung. Hier kann aus drei unterschiedliche Varianten gewählt werden.

Das Ein-Konten-Modell:

Ein einziges Konto, über das alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden, hilft, die gemeinsamen Finanzen übersichtlich zu halten. Viele scheut der Gedanke der fehlenden finanziellen Unabhängigkeit. Bei Rechtfertigungen über getätigte Ausgaben sind Konflikte vorprogrammiert.

Das Zwei-Konten-Modell:

Beim Zwei-Konten-Modell behält jeder sein Konto. Auf dieses fließen weiterhin Gehalt und andere Einkünfte. Dann muss aber geklärt werden, wer für das Begleichen welcher Kosten zuständig ist. Zum Beispiel kann einer komplett die Miete bezahlen, während der andere wiederum seinen Teil der Miete an den Partner überweist. Nach diesem Schema geht man dann für jede gemeinsame Ausgabe vor. Diese Variante erfordert jedoch Ausgleichszahlungen und häufige Kalkulationen.

Das Drei-Konten-Modell:

Finanzielle Unabhängigkeit bewahren und gemeinsame Ausgaben von einem gemeinsamen Konto tätigen – beim Drei-Konten-Modell profitieren beide. Indem jeder sein eigenes Konto hat und noch ein drittes, gemeinsames Konto eröffnet wird, können gemeinsame Ausgaben gezielt getätigt werden. Gibt es beispielsweise Rabatte durch Boxspringbetten Aktionen, kann der eine Partner dank Zugriff auf das gemeinsame Konto schnell reagieren und ein Schnäppchen machen. Natürlich setzt dies voraus, dass jeder monatlich einen fest vereinbarten Betrag oder aber einen festen Prozentsatz seines Einkommens auf das Gemeinschaftskonto überweisen.

Güterstand, Ehegattensplittung, Erbe und Schenkung: Das ändert sich mit der Ehe

Mit Beginn der Ehe ändert auch der Status bei Steuern und Finanzen. Steuerliche Vorteile durch einen Steuerklassenwechsel sind möglich wenn einer der Ehepartner besser verdient. Dieser wechselt in die Steuerklasse drei, bei welcher er von höheren Freibeträgen profitiert, also weniger Steuern bezahlen muss. Der Ehepartner mit dem geringeren Verdienst wechselt hingegen in die Steuerklasse fünf. In dieser sind die Steuerbeträge zwar höher, doch insgesamt rechnet sich diese Variante für den Haushalt. Eine weitere Variante, bei einem ungleichen Einkommen steuerliche Vorteile zu genießen, ist das Ehegattensplitting.

Bei Erbschaften und Schenkungen sind die Freibeträge nach Eheschließung höher. Zum Vergleich: Bei nicht Verheirateten liegt der Freibetrag für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer bei 20.000 Euro, bei Verheirateten bei 500.000 Euro.

Nur weil man ein Bett miteinander teilt, muss das nicht auch für die Finanzen gelten. Grundsätzlich können Ehepaare zwischen drei Güterstandsarten wählen:

Zugewinngemeinschaft: Getrennte Güter in der Ehe, bei Todes- oder Scheidungsfall kommt es zu einem Güterausgleich

Gütergemeinschaft: Das Vermögen beider Ehepartner wird zum gemeinschaftlichen Eigentum. Erfordert einen Ehevertrag.

Gütertrennung: Die Güter der Eheleute bleiben komplett getrennt, Güterausgleichszahlungen gibt es auch nach Tod oder Scheidung nicht. Erfordert einen Ehevertrag.